Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Anmeldungen zu den Kursen sind in der Verwaltung persönlich, telefonisch schriftlich per Post, Fax oder über die Homepage der VHS möglich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.
Eine schriftliche Anmeldung ist bis 5 Werktage vor Kursbeginn erforderlich. Anmeldungen nach dieser Frist bzw. nach Kursbeginn sind nur auf vorherige Anfrage möglich. Ein Kurs wird erst bei Vorliegen der Mindestzahl von Anmeldungen eröffnet. Ist ein Kurs ausgebucht, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Wir informieren Sie, sofern ein Platz frei bzw. ein zusätzlicher Kurs eröffnet wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
Es erfolgt keine Anmeldebestätigung außer bei Anmeldungen über das Internet. Eine Benachrichtigung erfolgt bei einer Anmeldung auf Warteliste, Kursausfall oder Änderung des Kursbeginns.
Die Angaben auf der Anmeldekarte werden elektronisch unter Beachtung der Verordnung zum Datenschutz laut Datenschutzklausel gem. § 33 BDSG gespeichert.

Entgelte

Zur Zahlung der Entgelte sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, verpflichtet. Kursentgelte sind grundsätzlich zu Kursbeginn fällig.
Die Entgelte werden per einmaliger Einzugsermächtigung eingezogen. Bei Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt eine Abbuchung erst nach Veranstaltungsbeginn.
Im Ausnahmefall ist Bezahlung bar oder per EC-Karte bzw. Rechnungslegung möglich.
Auf Kursentgelte, die von Firmen bezahlt werden, ist eine Mehrwertsteuer in Höhe der gesetzlichen Vorgaben zu entrichten.

Ermäßigung

Eine Ermäßigung von 20 % erhalten für Kurse ab 45,00 € Entgelt bei 8 und mehr Teilnehmern gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises pro Semester:
ALG II-Empfänger, Plauen-Pass-Inhaber, Schwerbehinderte (ab 50%), Schüler, Studenten und Auszubildende, Schichtarbeiter sowie Inhaber der Ehrenamtskarte.
 

Rücktritt und Kündigung durch die VHS

Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder anderer Gründe, die nicht von der Volkshochschule zu vertreten sind, einen Kurs schließen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht stattgefundene Veranstaltungen erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
Seitens der Teilnehmer ist ein kostenloser Rücktritt vom Kurs gegenüber der VHS bis 5 Werktage vor Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten, besteht die Verpflichtung zur Bezahlung von 30% des Kursentgeltes. Fehltage, die aus privaten Gründen resultieren, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen wegen höherer Gewalt. Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis notwendig. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den Teilnehmern nachgeholt. Bei dadurch entstandenen Terminverschiebungen im Kursablauf besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Entgelten für einzelne Veranstaltungen. Ein Rücktritt wegen Wechsels der Lehrkraft ist nicht möglich.
Die VHS kann außerdem unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartner oder Beschäftigten der VHS,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Teilnehmerzahl

Für die Durchführung eines Kurses sind in der Regel 8 Teilnehmer erforderlich. Bei weniger als 8 Teilnehmern behält sich die VHS vor, ein höheres Kursentgelt zu verlangen.
 

Gutscheine/Guthaben

Gutscheine der VHS Vogtland sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Guthaben werden genauso behandelt.

Haftung

Eine Haftung irgendwelcher Art (Diebstahl, Verlust, Unfälle u.ä.) kann seitens der Volkshochschule nicht übernommen werden. Die Lehrgangsteilnehmer sind nicht versichert. Bei Studienreisen und Studienfahrten tritt die VHS als Vermittler auf. Die in den Gebäuden geltende Hausordnung ist für alle Teilnehmer verbindlich.
Bei der Nutzung eigener Geräte (z.B. Notebook, Tablet PC, Smartphone) im Unterricht wird im Schadensfall keine Haftung übernommen.

1 Unterrichtsstunde = 1 UE = 45 Minuten.